Entschädigungsgutachten
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an. Wir sind qualifizierte Bausachverständige: Unsere Gutachten genießen volle Anerkennung bei Gerichten und Behörden. Sprechen Sie uns an.