Unabhängige Kanaldichtheitsprüfung

Grundstückseigentümer müssen bis zum 31.12.2015 ihre Grund­stücks­ent­wässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen und bei Undichtigkeit sanieren lassen (§ 61 a Landeswassergesetz). Hinter dieser Verpflichtung steht für alle Grundstückseigentümer eine enorme technische und wirtschaftliche Herausforderung.

Da die Kanalsanierer ein wirtschaftliches Interesse an einer Kanalsanierung haben, werden Sanierungsmaßnahmen über den notwendigen Umfang hinaus durchgeführt und abgerechnet. Auch Betrugsfälle häufen sich in diesem Zusammenhang. Sinnvoll ist es, für Überprüfung und Sanierung zwei unterschiedliche Unternehmen zu beauftragen und so unnötige Arbeiten und Kosten zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen eine objektive und unabhängige Kanaldichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik an. Sollten die Leitungen dicht sein, können wir Ihnen die Dichtigkeit bescheinigen. Sollten Undichtigkeiten vorhanden sein, erstellen wir ein Sanier­ungskonzept mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Mit dem Sanierungskonzept können Sie sich bei verschiedenen Kanalsanierungsunternehmen Angebote einholen und sich frei für einen Fachbetrieb entscheiden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vermeiden Sie unnötige Kosten.