Verkehrswertgutachten zu Bilanzierungszwecke

Börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union müssen ihre Jahresabschlüsse nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellen. Nach IAS 16 § 31 ist für die Bilanzierung der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Verkehrswert ist ein Marktwert und materiell identisch mit dem beizulegenden Zeitwert. Für solche Bewertungen bieten wir Ihnen die notwendige Bewertungsexpertise.