Wohnraumvermessung
Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80% aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben als tatsächlich vorhanden. In so einem Fall können wir als unabhängiger Gutachter mit Präzisionsmessgeräten die genauen Flächengrößen verbindlich ermitteln. Ist anhand unseres Ergebnisses die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können die Betriebskosten (wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind) neu berechnet werden. Ebenso müssen dann die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren neu berechnet werden.
Stellen wir eine Abweichung von über 10% bei den Flächenangaben fest, stellt dies grundsätzlich einen Mangel dar und berechtigt zur Mietminderung und Rückforderung von zu viel gezahlten Mieten.